Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?
und wer darf diese in Deutschland verkaufen?
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Apothekenpflichtige Arzneimittel
- Freiverkäufliche Arzneimittel
Worin besteht der Unterschied dieser drei Kategorien?
Verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, weil der Apotheker das notwendige Fachwissen hat, um Kunden über Anwendungsgebiete, Wechselwirkungen und Risiken von Arzneimitteln ausführlich aufzuklären.
Dafür benötigt er ein sehr umfangreiches Fachwissen und eine jahrelange Berufserfahrung. So dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur dann verkauft werden, wenn zusätzlich ein entsprechendes Rezept von einem behandelnden Arzt vorliegt.
Für apothekenpflichtige Arzneimittel benötigt der Patient zwar kein Rezept, aber er erhält das Medikament nur vom Apothekenpersonal ausgehändigt.
Freiverkäufliche Arzneimittel dienen in erster Linie der Vorbeugung von Krankheiten oder der Stärkung bei geringeren gesundheitlichen Problemen. Sie sind nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu heilen, das heißt, sie dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Beschwerden.
Freiverkäufliche Arzneimittel können im Einzelhandel sowie in der Freiwahl der Apotheke verkauft werden.
Wo werden freiverkäufliche Arzneimittel verkauft?
Anwendungsgebiete für freiverkäufliche Arzneimittel können zum Beispiel folgende sein:
- Einfache Mittel gegen Erkältungskrankheiten
- Beruhigungstees
- Magen-Darm-Mittel
- Mittel gegen Hautverletzungen.
Ob ein Arzneimittel frei verkäuflich ist oder nicht, ist in §50 des Arzneimittelgesetzes und den entsprechenden Rechtsverordnungen geregelt.
Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?
Es ist Pflicht, dass immer mindestens eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist.
Wie kann die Sachkunde nachgewiesen werden?
Gerne bereiten wir Sie auf die Sachkundeprüfung durch unseren Online-Kurs für freiverkäufliche Arzneimittel vor.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs.