Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Wie sind freiverkäuflichen Arzneimitteln definiert
und wer darf diese in Deutschland verkaufen?
In Deutschland werden Arzneimittel in drei Kategorien eingeteilt:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige Arzneimittel
  • Freiverkäufliche Arzneimittel

Worin besteht der Unterschied dieser drei Kategorien?

Verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, weil der Apotheker das notwendige Fachwissen hat, um Kunden über Anwendungsgebiete, Wechselwirkungen und Risiken von Arzneimitteln ausführlich aufzuklären.

Dafür benötigt er ein sehr umfangreiches Fachwissen und eine jahrelange Berufserfahrung. So dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur dann verkauft werden, wenn zusätzlich ein entsprechendes Rezept von einem behandelnden Arzt vorliegt.

Für apothekenpflichtige Arzneimittel benötigt der Patient zwar kein Rezept, aber er erhält das Medikament nur vom Apothekenpersonal ausgehändigt.

Freiverkäufliche Arzneimittel dienen in erster Linie der Vorbeugung von Krankheiten oder der Stärkung bei geringeren gesundheitlichen Problemen. Sie sind nicht geeignet, schwerwiegende Krankheiten zu heilen, das heißt, sie dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Beschwerden.

Freiverkäufliche Arzneimittel können im Einzelhandel sowie in der Freiwahl der Apotheke verkauft werden.

Wo werden freiverkäufliche Arzneimittel verkauft?

Meistens werden freiverkäufliche Arzneimittel in Drogeriemärkten, Reformhäusern oder auch Lebensmittelgeschäften und Zoohandlungen verkauft.

Anwendungsgebiete für freiverkäufliche Arzneimittel können zum Beispiel folgende sein:

  • Einfache Mittel gegen Erkältungskrankheiten
  • Beruhigungstees
  • Magen-Darm-Mittel
  • Mittel gegen Hautverletzungen.

Ob ein Arzneimittel frei verkäuflich ist oder nicht, ist in §50 des Arzneimittelgesetzes und den entsprechenden Rechtsverordnungen geregelt.

Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?

Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Apotheken möglich, wenn ein entsprechender Nachweis der Sachkunde für freiverkäufliche Arzneimittel vorliegt. Die genauen Rechtsvorschriften sind in §50 des Arzneimittelgesetzes geregelt.

Es ist Pflicht, dass immer mindestens eine sachkundige Person im Geschäft anwesend ist.

Wie kann die Sachkunde nachgewiesen werden?

Eine Voraussetzung für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist ein Nachweis der benötigten Sachkenntnis, der bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben wird.

Gerne bereiten wir Sie auf die Sachkundeprüfung durch unseren Online-Kurs für freiverkäufliche Arzneimittel vor.

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs.

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